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Die Thüringer Regelschule Seit 1991 ist unsere Schule eine Regelschule. Die Regelschule wird nach der Grundschule von der Mehrheit der Thüringer Schülerinnen und Schüler besucht. In den Klassenstufen 5 und 6 werden alle Schüler gemeinsam unterrichtet. Bei entsprechenden Leistungen ist auf Antrag der Eltern jeweils am Ende dieser beiden Klassenstufen der Übertritt an ein Gymnasium möglich. Ab Klassenstufe 7 bestimmt die Schulkonferenz (Vertreter der Eltern, Schüler und Lehrer), wie der Unterricht organisiert wird. So ist einerseits weiteres gemeinsames Lernen möglich, das zeitweise zur besonderen Förderung durch Trennung in Kurse ergänzt wird (integrative Organisationsform). Unsere Schule hat sich für diese Organisationsform entschieden, die Anforderungen der abschlussbezogenen Kurse realisieren wir durch Binnendifferenzierung. Andererseits können die Regelschüler auch in Klassen unterrichtet werden, die jeweils auf den Erwerb des Haupt- bzw. des Realschulabschlusses ausgerichtet sind (additive Organisationsform).
Regelschüler erwerben mit dem Erfüllen der Versetzungsbestimmungen am Ende der Klassenstufe 9 den Hauptschulabschluss. Er kann wahlweise auch mit einer zentralen Prüfung verbunden werden und heißt dann Qualifizierender Hauptschulabschluss. Der Realschulabschluss am Ende der Klassenstufe 10 ist immer mit einer zentralen Abschlussprüfung verbunden. Die meisten Regelschüler treten nach Haupt- oder Realschulabschluss in die Berufsausbildung ein und besuchen dabei eine berufsbildende Schule. Entsprechend geeigneten Regelschülern steht mit Realschulabschluss nach Klassenstufe 10 der Übertritt an ein Gymnasium offen, wo sie nach drei weiteren Schuljahren das Abitur erwerben können. Dabei haben sie die Wahl zwischen einem allgemeinen und einem beruflichen Gymnasium. Letzteres bietet als eine spezielle Form der berufsbildenden Schule neben der allgemeinen gymnasialen eine spezielle berufliche Bildung, die für einschlägige Studienrichtungen sehr nützlich sein kann.
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